Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehend finden sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma NetStream GmbH, nachfolgend NetStream genannt. In einem individuellen Vertragsverhältnis mit NetStream können diese im gemeinsamen Einverständnis abgeändert werden. 
 
1 Geltungsbereich
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen von NetStream gelten neben den in der jeweiligen Bestellung zusätzlich getroffenen Vereinbarungen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von NetStream ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.
 
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von NetStream erfolgen grundsätzlich freibleibend, das heißt sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrags durch NetStream zustande.
2.2 Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die Auftragsbestätigung von NetStream und die darin spezifizierten Leistungen maßgebend. Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe der bei Vertragsabschluss aktuellen Version. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und die mit ihnen von den Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten bei dem Kunden. NetStream ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. 
 
3 Lieferung und Leistungszeiten
3.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3.2 NetStream erbringt ihre Leistungen montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten. NetStream bemüht sich stets um angemessene Erledigung; die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft von Geräten und Programmen kann nicht übernommen werden.
3.3 Liefer- und Leistungszeitangaben von NetStream erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich schriftlich eine ausdrückliche verbindliche Zusage für einen bestimmten Fixtermin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
3.4 Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn NetStream an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen. Die Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich auch dann in angemessenem Umfang, wenn Zulieferer von NetStream an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden.
3.5 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen. 
 
4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der am Tage des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preise von NetStream; ansonsten gilt die jeweils vereinbarte Vergütung.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Lieferung bzw. Leistung und Rechnungserteilung ohne Abzug fällig.
4.4 Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber. Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nicht entgegengenommen.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist NetStream berechtigt, dem Kunden für die Dauer des Verzuges pauschal Zinsen in Höhe von 14 % zu berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens bleiben beiden Seiten vorbehalten.
4.6 Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels sowie bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden), und bei Zahlungsverzug ist NetStream berechtigt, die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist NetStream berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben NetStream vorbehalten.
4.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.
 
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch bereits früher oder erst künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandenen bzw. entstehenden Forderungen bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von NetStream. Bei noch nicht bezahlter Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
5.2 Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche und Forderungen aus einer Weiterveräußerung sowie einer Verarbeitung der Vorbehaltsware erfüllungshalber an NetStream ab; NetStream nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. NetStream wird von seinen Widerrufsrechten keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall von Ziff. 4.6 vorliegt. Der Kunde hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert aufzubewahren und sofort an NetStream abzufahren, soweit und sobald die Forderungen von NetStream fällig sind. Auf Verlangen hat der Kunde NetStream alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. NetStream ist berechtigt, die Abtretung gegenüber den Schuldnern des Kunden offenzulegen.
5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten Tatsachen ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft begründen, ist NetStream nach billigem Ermessen berechtigt, die Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen. Die Kosten des Rücktransports sind von dem Kunden zu tragen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nur als Rücktritt von dem Vertrag, sofern dies von NetStream ausdrücklich erklärt wird.
5.4 Übersteigt der Wert der für NetStream bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, ist NetStream auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. 
 
6 Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde räumt NetStream die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung ihrer Leistungen ein. Er wird NetStream während der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Arbeiten jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.
6.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich. Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der Kunde alle Programme und Daten selbständig sichern und auf externe Datenträger speichern. Der Kunde wird alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen etc.) auf seine Kosten zur Verfügung stellen. 
 
7 Produktangaben, Zusicherungen und Eigenschaften
7.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen nur zur bloßen Produktbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB müssen von NetStream ausdrücklich und schriftlich als "Zusicherung" gekennzeichnet sein.
 
8 Gewährleistung
8.1 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, das einwandfreie Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu garantieren und Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen. NetStream trägt jedoch die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und die technische Brauchbarkeit ihrer Lieferungen und Leistungen.
8.2 Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen sind NetStream unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei erkennbaren Mängeln, Beschädigungen oder Mengenabweichungen muss die schriftliche Mängelrüge spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung bzw. Leistung erfolgen. Bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, muss die schriftliche Mängelrüge spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung erfolgen. Entscheidend für die Fristberechnung ist der Poststempel. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche mehr gegen NetStream hergeleitet werden.
8.3 Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so behält sich NetStream das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Kunde hat NetStream die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlagen die zumutbaren Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine von dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbescheinigung von NetStream schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. 
 
9 Haftung
9.1 Die Haftung von NetStream, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, richtet sich nach folgenden Maßgaben:
9.2 Schadensersatzansprüche infolge von durch NetStream oder ihren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung oder Delikt) sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
9.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalspflichten) haftet NetStream auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des Netto-Rechnungsbetrages der Schaden auslösenden Lieferung bzw. Leistung; die Haftung erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie aufgezeichnete Daten.
9.4 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Ziff. 9.2 und Ziff. 9.3 gelten nicht bei einer Haftung für zugesicherte Eigenschaften. 
 
10 Lizenz- und Urheberrechte
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller und Lieferanten einzuhalten.
10.2 Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheber- und weitergehenden Nutzungsrechte verbleiben bei NetStream. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. 
 
11 Export und Importgenehmigungen
11.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG Dual-Use-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen von NetStream geliefert und sind nur zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen dieser Bestimmung ist untersagt.
11.2 Der Kunde muss sich selbstständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 65760 Eschborn bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, 20230 Washington D.C.). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort des gelieferten Vertragsprodukts angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. NetStream hat keine Auskunftspflicht.
11.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte mit und ohne Kenntnis von NetStream bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bedingungen.
 
12 Geheimhaltung
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und technischen Informationen, an denen NetStream ein Geheimhaltungsinteresse besitzt sowie alle Produkt- und Geschäftsgeheimnisse, auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. 
 
13 Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort für beide Seiten sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist München, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. NetStream bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf sowie die Anwendung der Einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Kaufverträge ist ausgeschlossen.
13.3 Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für diese Regelung.
13.4 Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung werden die Vertragspartner diejenige Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
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